ÄNDERUNGEN AB 1. JANUAR 2004 für Patienten die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:
- Anstelle der bisherigen Zuzahlung von 15 % je Leistung, zahlen Sie zukünftig nur noch 10 %.
- Neu hinzu kommt eine Rezeptgebühr von 10 € pro Rezept.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei.
- Ab dem 1. Januar 2004 werden alle bisherigen Befreiungsbescheinigungen unwirksam. Bitte setzen Sie sich daher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ggf. ab wann Sie wieder mit einer Zuzahlungsbefreiung rechnen können. Diese Zuzahlungsbefreiung sollten Sie uns dann unbedingt vorlegen.
- Bitte bezahlen Sie am Anfang des Rezeptes.
- Die Zuzahlung kommt nicht Ihrem Therapeuten zugute, sondern wird unmittelbar in voller Höhe an die Krankenkassen weitergeleitet.
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