Physiotherapie Meijers, Praxis für Physiotherapie, Krankengymnastik und Osteopathie

Rezeptgenehmigung / Rezeptunterbrechung

Rezeptgenehmigung

Rezeptgenehmigung ist notwendig vor Behandlungsbeginn
  • für Verordnungen außerhalb des Regelfalles (wenn auf Rezept angekreuzt) bei der zuständigen Krankenkasse
  • wenn Ihre Krankenkasse dies ausdrücklich verlangt (manche Betriebskrankenkassen)

Rezeptunterbrechung:

Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse sollten folgendes beachten:
  • ein neues Rezept muss innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum angefangen werden
  • ein Rezept darf nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden das Rezept könnte damit seine Gültigkeit verlieren.